01.03.2023

Wegfall der Maskenpflicht

Ab dem 01.03.2023 entfällt die Testpflicht und das Tragen einer FFP2-Maske für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen/Bewohner.
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- Besucherinnen und Besucher müssen nach wie vor zu dem Besuch in der Einrichtung eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung/Versorgung dem Tragen einer Maske entgegensteht, für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Ein Testzertifikat ist dagegen nicht mehr erforderlich.

- Schnelltests werden kostenfrei zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt.

 

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Rebekka Schmitt-Hill
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Sabrina Hill
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Sabrina Hill